Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 7 L 1115/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Berufsverbot; Hebamme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme; Verhängung eines lebenslangen Berufsverbots hinsichtlich der Tätigkeit als Hebamme aufgrund eines ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Dortmund, 01.10.2014 - 37 Ks 3/11
Hebamme in Dortmund wegen Totschlags zu Haftstrafe verurteilt
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 7 L 1115/16
Denn angesichts des im Strafurteil verhängten lebenslangen Berufsverbots als Hebamme, Landgericht Dortmund, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 37 Ks 3/11 -, juris, das seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016, - 4 StR 428/15, juris, rechtskräftig ist, darf die Antragstellerin nicht als Hebamme tätig sein (§ 70 Abs. 1 i.V.m. 4 Strafgesetzbuch - StGB -). - BGH, 11.05.2016 - 4 StR 428/15
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 7 L 1115/16
Denn angesichts des im Strafurteil verhängten lebenslangen Berufsverbots als Hebamme, Landgericht Dortmund, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 37 Ks 3/11 -, juris, das seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016, - 4 StR 428/15, juris, rechtskräftig ist, darf die Antragstellerin nicht als Hebamme tätig sein (§ 70 Abs. 1 i.V.m. 4 Strafgesetzbuch - StGB -). - VG Gelsenkirchen, 08.05.2017 - 7 K 2993/16
Hebammenerlaubnis
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 7 L 1115/16
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2993/16 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. März 2016 wiederherzustellen, ist unzulässig, da das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
- VG Gelsenkirchen, 08.05.2017 - 7 K 2993/16
Hebammenerlaubnis
Die Kammer hat mit Beschluss vom 2. September 2016 den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az. 7 L 1115/16) abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahren 7 L 1115/16 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.